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Hier finden Sie unsere Kontaktdaten sowie Hinweise zu den Öffnungszeiten.
Mutter und Vater vererben jeweils die Hälfte ihrer Erbsubstanz (DNA) an ihre Kinder. Betrachtet man ein erbliches Merkmal (z. B. die Blutgruppen), so stammt ein genetischer Anteil von der Mutter (z. B. Merkmal A), der andere vom leiblichen Vater (z. B. Merkmal 0). Mit einem Vaterschaftstest werden zahlreiche solcher Merkmale untersucht. Hat das Kind überall wenigstens eines seiner beiden elterlichen Anteile mit dem vermeintlichen Vater gemeinsam, so ist die Vaterschaftswahrscheinlichkeit sehr hoch.
Die molekulargenetische Vaterschaftsanalyse ist ein hochgenaues genetisches Verfahren. Durch eine biochemische Kopierreaktion (PCR = Polymerase–Kettenreaktion) werden zahlreiche Abschnitte des DNA-Moleküls gleichzeitig millionenfach vervielfältigt.
Der Vergleich der DNA-Profile vom Kind und dem in Frage kommenden Vater zeigt, ob beide in allen DNA-Abschnitten ein Merkmal gemeinsam haben. Finden sich in wenigstens drei Bereichen keine Übereinstimmungen, ist die Vaterschaft ausgeschlossen.
Auf Anfrage senden wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen und Materialien kostenlos zu. Sie erhalten für jede der beteiligten Personen Tupfer, mit denen Abstriche der Mundschleimhaut schmerzfrei vorgenommen werden können. Wichtige Informationen zur Probenentnahme und Probenidentität sind Bestandteil der Unterlagen.
Die Vaterschaftsuntersuchung beinhaltet die Analyse von mindestens 15 DNA-Abschnitten. Diese sind so gewählt, dass praktisch in jedem Fall eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von wenigstens 99,99% zu erwarten ist. Eine Vaterschaft wird damit als »praktisch erwiesen« gewertet. Ist die untersuchte Person nicht der Vater, kann die Vaterschaft durch unseren Test mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Dies ist ohne weiteres möglich. Wenngleich die Ergebnissicherheit geringfügig niedriger ist als bei Einbeziehung der Mutter, liegen die Wahrscheinlichkeitswerte für die Vaterschaft in der Regel immer noch über 99,9%.
Dies ist ausgeschlossen! Die DNA-Bereiche des Vaterschaftstests werden zwar entsprechend den Mendelschen Regeln vererbt, enthalten jedoch keinerlei genetische Information, die Auskunft über mögliche Erbkrankheiten, Krankheitsdispositionen oder Eigenschaften einer Person geben könnten. Ein Vaterschaftstest ist daher kein Gen-Test!
Grundsätzlich ist jeder Richter frei in der Wahl der Beweismittel. Ein privat erstelltes Gutachten kann durchaus vor Gericht anerkannt werden. Die hieran geknüpften Kriterien werden vom Richter festgelegt. Wichtige Voraussetzungen sind:
Ein entsprechendes Formular für die Identitätssicherung ist in unserem Testpaket enthalten. Die Durchführung des Tests in unserem Labor erfüllt die Kriterien für eine gerichtliche Anerkennung.
Sofort nach der Geburt können Mundschleimhautabstriche untersucht werden.
Der Vaterschaftstest wird in unserem Labor, das mit modernster Technologie ausgestattet ist, von hochqualifizierten erfahrenen Wissenschaftlern durchgeführt. Das Labor ist gemäß der europäischen Norm DIN EN ISO 15189 und DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Außerdem nimmt das Labor regelmäßig an internationalen Ringversuchen zu Abstammungsfragen teil.
Der Schutz Ihrer Daten ist bei uns jederzeit gewährleistet. Absolute Vertraulichkeit, Diskretion und Datensicherheit sind für uns selbstverständlich.
Die Untersuchungsdauer beträgt nach Eingang des Honorars etwa zwei Wochen. Das schriftliche Vaterschaftsgutachten geht per Post an den Auftraggeber der Untersuchung.
Die Preise richten sich nach der Anzahl der zu untersuchenden Personen. Eine detaillierte Preisliste schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
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